Nach dem erfolgreichen Start der neuen Förderkulisse „Niedersächsische Quartiersgemeinschaften“ samt Wettbewerb im vergangenen Jahr, lobt das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung den Wettbewerb auch in diesem Jahr aus. Hintergrund ist das im April 2021 beschlossene Niedersächsische Quartiersgesetz (NQG), mit dem nun auch in Niedersachsen – als elftem Bundesland – so genannte Business Improvement Districts als private Initiativen der Stadtentwicklung ermöglicht werden. Im vergangenen Jahr hat der Wettbewerb insgesamt 13 „Pilot- Quartiersgemeinschaften“ aus urbanen, aber auch ländlichen bis hin zu dörflichen Gebieten hervorgebracht.
Die Besonderheit im Vergleich zu anderen Bundesländern: Explizit sind nach dem NQG neben wirtschaftlichen Zusammenschlüssen auch Quartiersgemeinschaften mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz, Klima oder Wohnen möglich und somit auch förderfähig. Auch solche Initiativen dürfen und sollen sich bei dem Wettbewerb in diesem Jahr bewerben, so der Wunsch des Landes. Dazu sagt der niedersächsische Bauminister Olaf Lies: „Das breite Interesse von Quartiersgemeinschaften an unserem Förderprogramm hat deutlich gemacht: Private Gemeinschaften vor Ort möchten sich unbedingt einbringen und sehr gerne Verantwortung für die Innenstadtentwicklung übernehmen. Das unterstützen wir und setzen auf Folgeprojekte. Auch der anstehende Wettbewerb bietet Chancen für kreative Ideen im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.“ Andreas Kirschenmann, Präsident der IHK Niedersachsen: „Die Ausrichtung des Wettbewerbs ist ein tolles Signal des Landes an die Macher in unseren Zentren! Die oftmals ehrenamtlich organisierten Werbe- und Standortgemeinschaften leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um unsere niedersächsischen Innenstädte und Ortszentren lebendig und attraktiv zuhalten. Mit den Fördermitteln aus dem Wettbewerb kann es gelingen, die Standortförderung langfristig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.“
Der Wettbewerb wird vom 15. Juli bis zum 9. September 2022 ausgelobt. Die Fördersumme liegt bei maximal 40.000 Euro je Quartiersgemeinschaft. Auf der für den Wettbewerb eigens eingerichteten Website www.quartier-niedersachsen.de wird detailliert über die Förderkriterien informiert und zur Antragstellung weitergeleitet.
Zusätzlich hat das Land eine landesweite Beratungsstelle eingerichtet, welche bei den wichtigsten Fragen zur Gründung einer Quartiersgemeinschaft sowie bei Fragen rund um den Wettbewerb unterstützen soll.
Gemeinsam mit der Beratungsstelle, der IHK Niedersachsen und der NBank lädt das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung alle am Wettbewerb Interessierten (z.B. Quartiersgemeinschaften, private Standortinitiativen, Gewerbevereine, aber auch kommunale Vertreter) zu einer Online-Infoveranstaltung am Donnerstag, den 28. Juli 2022, von 8:30 bis 10:00 Uhr, ein. Eine Anmeldung ist ab sofort per E-Mail an quartier-niedersachsen@stadt-handel.de möglich. Weitere Informationen unter www.quartier-niedersachsen.de oder bei Kathrin Wiellowicz, Handelssprecherin der IHK Niedersachsen unter 04141-524 142 oder kathrin.wiellowicz@stade.ihk.de